Künstlername- Eintragung in Urheberrolle
Montag, 19. Januar 2009 | Autor: admin
Viele Künstler treten nicht unter ihren wahren Namen auf, sondern geben sich sog. Künstlernamen oder auch Pseudonym. In einem solchen Fall kann es ratsam sein, den Künsternamen in der Urheberrolle beim Patentamt eintragen zu lassen. Dies ist ratsam, weil gem. § 66 UrhG im Falle von Pseudonymen die gesetzliche Schutzfrist bereits nach 70 Jahren nach der Erstveröffentlichung abläuft, dagegen im Falle der Eintragung in die Rolle erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

