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Verträge und die Musikbranche

Sonntag, 9. November 2008 | Autor: admin

In der Musikbranche gibt es gewisse Konstellationen, in denen sich Vertragstypen herausgebildet haben. Hierzu zählen folgende Kategorien:

1. Band

Für eine Band ist zunächst zentral, die eingene Basis auf ein sicheres juristisches Fundament zu setzen. Fragen der Bandgründung, der Regelung des Managements und der Künstlervermittlung stehen hier im Mittelpunkt.

2. Urheber, Musikverlage, Musikproduktion

In diesem Bereich stehen Fragen im Vordergrund, die sich mit der Rechteeinräumung beschäftigen, so z. B. Künstlerexklusivvertrag, Bandübernahmevertrag und der Produzentenvertrag.

3. Musikverwertung

Im Bereich der Musikverwertung geht es um Fragen wie z. B. ein Tonträgervertriebsvertrag oder ein Digitalvertriebesvertrag aussieht. Von besonderer Bedeutung sind für den Musiker hier Fragen nach Exklusivität, Auswertung und natürlich der Vergütung. Möglich ist auch die Auswertung im Rahmen von Filmen.

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Thema: Verträge in der Musikbranche

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