Verträge und die Musikbranche
Sonntag, 9. November 2008 | Autor: admin
In der Musikbranche gibt es gewisse Konstellationen, in denen sich Vertragstypen herausgebildet haben. Hierzu zählen folgende Kategorien:
1. Band
Für eine Band ist zunächst zentral, die eingene Basis auf ein sicheres juristisches Fundament zu setzen. Fragen der Bandgründung, der Regelung des Managements und der Künstlervermittlung stehen hier im Mittelpunkt.
2. Urheber, Musikverlage, Musikproduktion
In diesem Bereich stehen Fragen im Vordergrund, die sich mit der Rechteeinräumung beschäftigen, so z. B. Künstlerexklusivvertrag, Bandübernahmevertrag und der Produzentenvertrag.
3. Musikverwertung
Im Bereich der Musikverwertung geht es um Fragen wie z. B. ein Tonträgervertriebsvertrag oder ein Digitalvertriebesvertrag aussieht. Von besonderer Bedeutung sind für den Musiker hier Fragen nach Exklusivität, Auswertung und natürlich der Vergütung. Möglich ist auch die Auswertung im Rahmen von Filmen.

